Aus unserer Satzung

§1 Name, Rechtsform
(1) Die Stiftung führt den Namen „Stiftung Kreuzkirchengemeinde Sankt Hülfe-Heede“

(2) Sie ist eine nicht rechtsfähige kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts der Ev.luth. Kreuzkirchengemeinde Sankt Hülfe-Heede und wird von dieser folglich im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten.

§2 Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung kirchengemeindlicher Arbeit der Ev.-luth. Kreuzkirchengemeinde Sankt Hülfe-Heede.

(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch

- die Förderung von Kinder- und Jugendarbeit der Kirchengemeinde

- die Förderung gemeindebezogener Gruppen- und Projektarbeit

- die Förderung neuer Wege der Gemeindeentwicklung

- die Förderung diakonischer Arbeit der Kirchengemeinde

- die Förderung kirchenmusikalischer Aktivitäten der Kirchengemeinde

- die Förderung der personellen Ausstattung der Kirchengemeinde in allen Arbeitsbereichen

- die Förderung von Baumaßnahmen zur Erhaltung der Kreuzkirche

- die Förderung sonstiger Baumaßnahmen an kirchengemeindlichen Gebäuden

- die Förderung von missionarischen Projekten