Aus unserer Satzung
§1 Name, Rechtsform
(1) Die Stiftung führt den Namen „Stiftung Kreuzkirchengemeinde Sankt Hülfe-Heede“
(2) Sie ist eine nicht rechtsfähige kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts der Ev.luth. Kreuzkirchengemeinde Sankt Hülfe-Heede und wird von dieser folglich im Rechts- und Geschäftsverkehr vertreten.
§2 Stiftungszweck
(1) Zweck der Stiftung ist die Förderung kirchengemeindlicher Arbeit der Ev.-luth. Kreuzkirchengemeinde Sankt Hülfe-Heede.
(2) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
- die Förderung von Kinder- und Jugendarbeit der Kirchengemeinde
- die Förderung gemeindebezogener Gruppen- und Projektarbeit
- die Förderung neuer Wege der Gemeindeentwicklung
- die Förderung diakonischer Arbeit der Kirchengemeinde
- die Förderung kirchenmusikalischer Aktivitäten der Kirchengemeinde
- die Förderung der personellen Ausstattung der Kirchengemeinde in allen Arbeitsbereichen
- die Förderung von Baumaßnahmen zur Erhaltung der Kreuzkirche
- die Förderung sonstiger Baumaßnahmen an kirchengemeindlichen Gebäuden
- die Förderung von missionarischen Projekten